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LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/92 |
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- BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90
Durchführung von Rechtshilfeersuchen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/92
Dieses hat die Durchführung des Beschlusses am 11.04.95 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.91 - 4 AS 7/90 - als unzulässig abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass die Durchführung der Beweisaufnahme zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis führen würde.Der Ausgangsbeschluss in der Sache - 4 AS 7/90 - sei mit dem Beweisbeschluss vom 30.03.95 nicht zu vergleichen.
- BGH, 28.11.1952 - I ZB 15/52
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/92
Nach dem Grundgedanken dieser Vorschrift hat der ersuchte Richter grundsätzlich nur als "verlängerter Arm" des Prozessrichters dessen Ersuchen auszuführen; es ist nicht seine Sache, in eigener Verantwortlichkeit über die dem Prozessrichter obliegende Zulassung oder Ablehnung von Beweisanträgen zu befinden, es sei denn, dass das Rechtshilfeersuchen als solches seinem Inhalt nach "schlechthin" verboten ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1952 - I ZB 15/52 -, LM Nr. 2 zu § 158 GVG ; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.1994 - 2 Ta 8/94 -).